Reise- und Kursbedingungen
  1. Abschluss des Reise-/Kursvertrages:
 
Sie können Ihre/n Reise/Kurs persönlich, fernmündlich oder schriftlich anmelden. Der Vertrag kommt durch die Übergabe der Reisebestätigung durch den Veranstalter zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird diese Abweichung für Sie verbindlich, wenn Sie diese nicht innerhalb einer Woche ausdrücklich ablehnen oder durch die Entrichtung der Abzahlung bzw. Zahlung innerhalb der genannten Frist anerkennen. Sofern der Anmelder zusätzliche Teilnehmer anmeldet, steht er für deren Vertragsverpflichtung ebenso ein, wie für seine eigene.
   
  4. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden:
 
Sie können jederzeit vor Reise-/Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnissen vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Für getroffene Reise-/Kursvorkehrungen kann der Veranstalter eine Entschädigung verlangen. Diese kann nach Wahl des Veranstalters genau berechnet werden oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Reise-/Kursbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reise-/Kursbeginn pauschalisiert werden:

 
ab 21. Tag - 15. Tag vor Reise-/Kursbeginn 25%
ab 14. Tag - 15. Tag vor Reise-/Kursbeginn 50%
ab 6. Tag vor Reise-/Kursbeginn 75%
bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reise-/Kurstag 100%
   
  6. Reiseversicherung:
 
Im Reise-/Kurspreis sind keine Reiseversicherungen eingeschlossen. Bei Antritt einer Tour muss der Reise-/Kursteilnehmer eine Zusatz-Auslandskrankenversicherung vorweisen können!
   
  7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:
 
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise/des Kurses den Vertrag kündigen. Bis eine Woche vor Reise-/Kursantritt bei Nichterreichen einer, in der Reiseausschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht!
   
  9. Haftung des Veranstalters:
 
der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:

 
die gewissenhafte Reise-/Kursvorbereitung und Abwicklung
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.
 
Der Veranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistung beauftragten Person, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit sowohl des Veranstalters als auch der beauftragten Erfüllungsgehilfen.
   
  10. Haftungsbeschränkung:
 
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reise-/Kurspreis beschränkt:

 
soweit Ihnen ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird oder
soweit der Veranstalter für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Vorraussetzungen ausgeschlossen ist.
   
  13. Mitwirkungspflicht:
 
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der Gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort bzw. unserer Reise-/Kursleitung zu Kenntnis zu geben. Der Veranstalter bzw. Die Reise-/Kursleitung werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.